Chaosradio 137: Der Hackerparagraph - § 202c auf dem Prüfstand

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In der 137. Ausgabe von Chaosradio bei Fritz geht es um den so genannten Hackerparagraphen. IT-Sicherheitsforscher sind durch die aktuelle Fassung des § 202c StGB (Strafgesetzbuch) von großer Rechtsunsicherheit betroffen, da nach dem Wortlaut des Paragraphen viele ihrer alltäglichen Vorgehensweisen rechtswidrig geworden sind. Doch nicht nur die Arbeit von Systemadministratoren und IT-Security-Beratern wurde eingeschränkt, auch Schulungen von Mitarbeitern, die Berufsausbildung und die akademische Lehre und Forschung sind betroffen. [mehr auf chaosradio.ccc.de]
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