Sept. 4, 2008

Spiegel online: Quod licet Jovi, non licet bovi?

Beim aktuellem Artikel zu Chrome schreibt Spiegel online zu einem Screenshot in der Fotostrecke:
Pop-ups: Der Test auf einer wahrscheinlich nicht legalen Seite - ein notorisch mit aufdringlicher Werbung vermintes Feld - verläuft entspannend. [...]
Der Screenshot scheint eher von einem Youtube-Clone zu sein, welcher Popup-Werbung für unseriöse Seiten hat. Illegal ist die Seite damit noch nicht unbedingt.

Aber sollte die Behauptung stimmen, dann gibt der Reporter zu wissentlich eine illegale Seite besucht zu haben. Sind Spiegel-Reporter vom Gesetz ausgenommen, oder gibt es einen anderen Grund damit zu prahlen illegale Seiten zu besuchen?

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